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Im Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.12.2021 ist die Verordnung über die allgemeine Verlängerung der Sperrzeit innerhalb Jena Zentrum angepasst worden (siehe Amtsblatt vom 20.05.2021). Der Beginn der Sperrzeit wird für die Nächte von Sonntag auf Montag, Montag auf Dienstag, Dienstag auf Mittwoch, Mittwoch auf Donnerstag und Donnerstag auf Freitag auf 24:00 Uhr festgesetzt (nicht mehr 23 Uhr). Im Bereich der Freiflächen dürfen Schallwiedergabegeräte (Radio, Lautsprecher und dergleichen) sowie Schallerzeugungsgeräte (Musikinstrumente u.ä.) in der Zeit von 12:00 bis 22:00 Uhr angebracht oder in Betrieb genommen werden. Dies gilt auch für Anlagen, die in der Gaststätte installiert sind und nach außen schallen. Es wird um Rücksichtnahme ggü. den AnwohnerInnen gebeten.

Dort wo räumlich möglich, können zusätzliche Außenflächen für die Gastronomie beantragt werden. Da Feuerwehraufstellflächen, notwendige Rettungswege o.ä. nicht gleich sichtbar sind, muss vor Nutzung ein Antrag beim Fachdienst Kommunale Ordnung erfolgen: Klick mich!