Umfangreiche Lockerungen ab 2. Juni

Wir sind in Jena derzeit stabil unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Wir kommen damit ab 2. Juni in den Genuss des vollen Lockerungspaketes für Thüringer Städte und Kreise:

  • Gastronomie: Innen darf öffnen, Testpflicht und Terminvereinbarung entfallen. Kontaktverfolgung innen.
  • Einzelhandel: Kontaktverfolgung und Testpflicht entfallen.
  • Hotellerie: darf ohne Testpflicht öffnen. Kontaktverfolgung ist zu gewährleisten.
  • Kulturelle Einrichtungen dürfen auch innen öffnen. Nur Kontaktverfolgung.
  • Fitnessstudios, Saunen, Schwimmbäder: dürfen öffnen. Nur Kontaktverfolgung.
  • Kontaktbeschränkung: ein Haushalt plus 10 Personen (zzgl. bekannte Ausnahmen, Kinder, Geimpfte, …).
  • Veranstaltungen sind möglich. Müssen vorher angezeigt werden.

Hier geht es zur ausführlichen Verordnung, in der alles genau beschrieben ist: www.tmasgff.de/covid-19/verordnung