Verlängerung Lockdown bis mindestens einschließlich 15.03.2021

Es gibt neue Verordnungen in Thüringen: Klick mich! Diese sind gültig bis einschließlich 15.03.2021. Dies entspricht dann auch der vorläufigen Mindestdauer des bestehenden Lockdowns.

Frisöre, Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte dürfen ab 01.03.2021 öffnen. Fahrschulen dürfen ab 19.02.2021 wieder den Betrieb aufnehmen. Jeweilige Auflagen siehe Verordnung.

Die Ausgangssperre 22 bis 5 Uhr ist in Thüringen ab 19.02.2021 aufgehoben. Das Alkoholausschankverbot (offene Getränke) gilt weiterhin (überall wo Masken getragen werden müssen) und wird durch die Jenaer Allgemeinverfügung präzisiert.