Informationen zu den Überbrückungshilfen III (Dez 2020 bis Juni 2021)

Überbrückungshilfe III in aller Kürze:
Antragberechtigt für Überbrückungshilfe III sind u.a. Unternehmen, die im Dezember 2020 geschlossen wurden und mind. 30 % Umsatzrückgang zum Vorjahresmonat verbuchen mussten. Diese Unternehmen erhalten einen Fixkostenzuschuss (Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent, bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen, Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro, Marketing- und Werbekosten):

Umsatzeinbruch mehr als 70 Prozent: Es werden bis zu 90 Prozent der monatl. Fixkosten erstattet.
Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent – 70 Prozent: Es werden bis zu 60 Prozent der monatl. Fixkosten erstattet.
Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent – 50 Prozent: Es werden bis zu 40 Prozent der monatl. Fixkosten erstattet.

Anträge zur Überbrückungshilfe III können derzeit noch nicht gestellt werden!

Hier finden Sie Informationen zu den Überbrückungshilfen III (Dez 2020 bis Juni 2021) für alle direkt und indirekt von Schließung betroffenen Unternehmen: PDF