Thüringer Verordnung ab 01.12.

Die neue Thüringer Verordnung mit den eingearbeiteten Beschlüssen aus der Ministerrunde diese Woche ist veröffentlicht (PDF).
Sie gilt als aktuelle Verordnung automatisch auch für Jena und zwar ab 01.12.

Neuerungen (Auszug!):

  • Einzelhandel bis 800 m² ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche. Ab 801 m² ein Kunde pro 20 m².
  • Maximal zwei Haushalte und fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen.
  • Maske vor Geschäften und auf Parkplätzen und überall, wo man sich nicht nur vorübergehend aufhält (haben wir im Grabenring bereits).
  • Maskenpflicht in Arbeits-, Dienst- und Betriebsstätten. Jedoch nicht am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Es gibt dazu noch etliche starke Empfehlungen für das Verhalten der Menschen (Kontaktvermeidung).