Es gibt neue Verordnungen in Thüringen: Klick mich! Diese sind gültig bis einschließlich 15.03.2021. Dies entspricht dann auch der vorläufigen Mindestdauer des bestehenden Lockdowns. Frisöre, Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte dürfen
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