Geschäfte und Außengastronomie geöffnet

Ab einer Inzidenz von unter 100 gelten Lockdown-Lockerungen. Dies ist in Jena der Fall. Die Lockerungen gelten ab 21. Mai.

  • Außengastronomie ist möglich (Termin, Kontaktverfolgung, kein Schnelltest benötigt)
  • Im Einzelhandel entfällt die Terminvereinbarung (Schnelltest, Kontaktverfolgung bleiben). 1 Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche. Ab 801 m² eine Person pro 20 m² Verkaufsfläche.
  • Touristische Übernachtungen im Hotel bleiben untersagt. Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen. Fitnessstudios bleiben zu.
  • Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen.
  • Keine Ausgangsbeschränkung mehr.
  • Nachweislich geimpfte oder genesene Personen brauchen keinen Schnelltest.