Harter Lockdown in Thüringen ab einschließlich 19. Dezember (bis mindestens 10. Januar 2021)

Schließung des Einzelhandels. Ausnahmen sind wie folgt geplant (!): Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Pyrotechnikverkaufsstellen sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe.

Kein Präsenzunterricht in Schulen. Für Kinder bis 4. Klasse soll es schulische Betreuung geben.

Hier Infos aus der Staatskanzlei dazu: PDF